Reiseinformationen für Sie und Ihr Haustier
Wir haben einige Information für Sie zusammengestellt, die Ihnen bei der Vorbereitung einer Reise mit Ihrem besten Freund hilfreich sein können. Wir freuen uns, wenn Sie Vorschläge für weitere Themen haben. Bitte senden Sie Vorschläge und Anregungen per E-Mail an uns: info@hotdogholidays.com .
Wir hoffen, die folgenden Informationen helfen Ihnen weiter und wünschen Ihnen eine angenehme Reise!
Inhaltsverzeichnis
1. Soll ich mein Haustier mitnehmen?
2. Reise-Checkliste: Was muss ich einpacken?
3. Haustier-Etikette
4. Reisen mit dem Haustier in der EU
5. Einreise mit dem Haustier aus einem Drittland in ein EU-Land
6. Verschiedene Informationen zu Reisen innerhalb der EU
7. Ein-/Ausreisen mit dem Haustier nach/aus dem UK
8. Informationen zu Rassen je Land
9. Haustierfreundliche Strände
1. Soll ich mein Haustier mitnehmen?
Obwohl wir meinen, auch ein Haustier hat hin und wieder einen Anspruch auf Urlaub, ist es vernünftig die Auswirkungen zu bedenken, die die Mitnahme ihres besten Freundes auf den geplanten Urlaub haben kann. Nicht jeder Hund ist geeignet für Reisen – und nicht jede Reise geeignet für einen Hund. Berücksichtigen Sie folgende Aspekte, wenn Sie Ihren Urlaub planen:
Kann ich meinen Hund allein im Hotelzimmer zurücklassen, ohne dass er zuviel Lärm oder Schaden an der Einrichtung verursacht? Es wird unvermeidbar sein, dass Sie Ihren Hund, auch wenn es nur für kurze Zeit ist, allein lassen müssen. Zum Beispiel ist es in den meisten Ländern nicht erlaubt, Hunde in öffentliche Plätze wie Restaurants mitzunehmen. Dies ist auch für Ihre persönliche Bewegungsfreiheit ausschlaggebend. Es sollte eine Freude und keine Last sein, Ihr Haustier mitzunehmen.
Welche Aktivitäten planen Sie für Ihren Urlaub? Falls Sie viel Zeit am Strand verbringen möchten, ist es wichtig zu wissen, ob Hunde am Strand erlaubt sind. Wenn Sie ein Liebhaber von Kultur- oder Wassersportaktivitäten sind, sollten Sie diese gut planen und über die gesamte Dauer Ihres Urlaubs verteilen. So vermeiden Sie, dass Sie Ihren Hund zu lang allein lassen müssen. Unnötig darauf hinzuweisen, dass die besten Aktivitäten lange Spaziergänge durch die Natur darstellen.
Mit anderen Worten: Wenn Sie die ganze Familie im Urlaub dabei haben möchten, sollten Sie Ihre Reise und Aktivitäten ein wenig darauf abstimmen. Ihr Haustier wird sehr dankbar sein!
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2. Reisecheckliste: Was muss ich einpacken?
Wenn Sie zum ersten Mal mit Ihrem Haustier verreisen, fühlen Sie möglicherweise etwas unsicher.
Die folgenden Dinge können sie für Reisen mit dem Haustier einpacken:
- Medikamente. Beraten Sie sich vor der Abreise mit Ihrem Tierarzt. Besorgen Sie alle Medikamente in ausreichender Menge, die Ihr Haustier für die Zeit Ihrer Abwesenheit benötigt. Informieren Sie sich, ob Vorsichtsmaßnahmen für Ihr Reiseziels angebracht sind. Sie werden spezielle Vorbereitungen für Reisen in Gegenden mit Flöhen und Zecken treffen wollen. Sie sollten auf jeden Fall die Papiere und Impfungen Ihres Haustieres überprüfen.
- Transportbox oder –tasche. Manche Unterkünfte verlangen, dass sich Ihr Haustier für die Dauer Ihrer Abwesenheit in der Transportbox aufhält. Die Transportbox ist außerdem ein sicherer Weg für Ihr Haustier zu reisen. Bitte lassen Sie Ihren Hund nicht ungesichert auf der Ladefläche eines Pick-Ups mitfahren, er könnte herausfallen und sich ernstlich verletzen. Falls Sie mit dem Flugzeug reisen, ist die Transportbox oder –tasche ohnehin obligatorisch, unabhängig davon, ob Ihr Hund mit Ihnen in der Kabine oder im beheizten Gepäckraum reist. Erfragen Sie bei der Fluggesellschaft die alle Information für das Reisen mit Haustieren.
- Futter (und ggf. auch Wasser)! Geben Sie Ihrem Haustier das gewohnte Futter – so vermeiden Sie Durchfälle oder Erbrechen. Sollte Ihr Haustier einen empfindlichen Magen haben, kann es angezeigt sein, auch Wasser mitzunehmen.
- Futter- und Wasserschüsseln.
- Fleckentferner/Reinigungsmittel…für alle Fälle! Seien Sie rücksichtsvoll und entfernen Sie so viel Haare, etc. wie möglich.
- Plastiktüten damit Sie die Haufen Ihres Hundes entfernen können.
- Pflegemittel - inklusive einer Bürste und/oder eines Kamms, Nagelknipser, Shampoo und alles, was Ihr Haustier sonst noch braucht. Ihr aktives Haustier könnte nach einem schönen Tag ausgiebigen Spielens ein wenig „Auffrischung“ nötig haben!
- Zusätzliche Handtücher – um schmutzige Pfoten und nasse oder dreckige Körper abzuwischen.!
- Halsband und Leine(n). Wenn Sie in abgelegene Gebiete reisen, nehmen Sie vielleicht besser eine zweite Leine mit – falls eine kaputt geht.
- Bettzeug. Ihr Haustier wird sich auch an unbekannten Orten wohl fühlen, wenn sein Bettzeug dabei ist.
- Ausweise. Stellen Sie alle Kennzeichnungsnummern, Tätowierungsnummern und Mikrochipnummern Ihrer Haustiere zusammen, und nehmen Sie diese Liste auf jeden Fall mit..
- Impfausweise und andere Dokumente. Wenn Sie in ein anderes europäisches Land reisen, prüfen Sie vorher, welche Impfungen Ihr Haustier benötigt und nehmen Sie die aktuellen Impfnachweise mit. Überprüfen Sie auch für Ihr Herkunftsland und alle Länder, durch die Sie reisen bzw. wo Sie sich aufhalten wollen, ob spezielle Anforderung für die Einreise oder auch für die Rückreise in Ihr Herkunftsland bestehen.
- Aktuelles Foto. Sollte Ihr Haustier auf der Reise verloren gehen, hilft ein Foto bei der Beschreibung.
- Erste-Hilfe-Ausrüstung.
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3. Haustier – Etikette: So machen Sie Ihr Haustier beliebt!
Die Zukunft aller Menschen, die mit Haustieren reisen, hängt von uns allen ab! Als Liebhaber von Haustieren und Reisen haben wir die große Verantwortung, das Ansehen des reisenden Haustieres zu verbessern. Leider ist es oft der Fall, dass Hotel- oder Hausbesitzer Haustiere in ihrer Unterkunft schon nach einem negativen Vorfall nicht mehr zulassen. Und das ist wirklich zu schade! Hier ein paar Tips, wie Sie sicherstellen, dass Ihr Haustier im Urlaub gut ankommt:
- Verlassen Sie die Unterkunft, so wie Sie sie vorgefunden haben und selbst vorfinden möchten. Es ist ein Privileg, Ihr Haustier mitbringen zu können, verlieren Sie es nicht!
- Halten Sie Ihr Haustier immer unter Kontrolle, andere Gäste finden es vielleicht nicht so toll, von Ihrem Hund zu Tode geleckt zu werden, auch wenn Sie es als ein Zeichen der Zuneigung empfinden.
- Wenn Sie einen Tagesausflug unternehmen oder Sehenswürdigkeiten besichtigen möchten, finden Sie eine Lösung für Ihren Hund. Lassen Sie ihn nicht allein in der Unterkunft, man weiß nie, auf welche Ideen er kommen könnte. Es empfiehlt sich, einen lokalen Zwinger mit Platz für einen Tag zu suchen. Manche Unterkünfte bieten auch Hundebetreuung an.
- Respektieren Sie alle Einschränkungen durch den Eigentümer Ihrer Ferienunterkunft. Sie sind nicht die ersten und auch nicht die letzten Gäste, aber Eigentümer müssen Ihr Haustier nicht aufnehmen.
- Bitte machen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes immer weg. Es gibt nichts schlimmeres als in einen Hundehaufen zu treten, besonders für spielende Kinder.
- Seien Sie sich bewußt, dass Sie sich in einem fremden Land aufhalten, andere Kulturen können Ihren Hund ganz anders wahrnehmen und viel weniger tolerant sein.
- Halten Sie sich an die lokalen Vorschriften, wie Hundeverbot am Strand oder Leinenzwang, damit Sie sich in Ihrem Urlaub nicht mit den Justizbehörden eines fremden Landes auseinander setzen müssen.
- Das gilt auch für die Sitten und Gebräuche in anderen Ländern, französische Restaurants erlauben z.B. oft Hunden den Zutritt, aber nur wohlerzogenen.
Ihr Haustier ist ein Botschafter für alle reisenden Haustiere!
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4. Reisen mit dem Haustier in der EU
Das Reisen für Hunde- und Katzenbesitzter innerhalb der Europäischen Union, Norwegen und der Schweiz wurde ab dem 01. Oktober 2004 vereinfacht.
Die neuen Bestimmung sagen – neben anderen Dingen – aus, dass Ihr Haustier einen Heimtierausweis der EU benötigt und gegen Tollwut geimpft sein muss.
Die Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren (Hunden und Katzen) sind innerhalb der EU angepasst wurden, in allen EU-Ländern gelten seit 3. Juli 2004 die gleichen Bestimmungen. Der Europäische Heimtierausweis ist seit dem 1. Oktober 2004 Pflicht.
Allgemeine Bestimmungen
Für den Transport von Heimtieren in der EU gelten folgende allgemeine Bestimmungen:
- Hunde und Katzen brauchen einen gültigen Europäischen Heimtierausweis, um in andere Länder zu reisen. Der Ausweis beinhaltet eine Beschreibung des Tieres, seinen Namen, die Adresse des Besitzers und den Nachweis der Tollwutimpfung. Der neue Ausweis löst alle anderen, in der Vergangenheit benutzten, Reisedokumente ab. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt informieren, wie Sie diesen Ausweis erhalten.
- Hunde und Katzen müssen gegen Tollwut geimpft sein. Das erledigt Ihr Tierarzt und kann den Impfnachweis auch im Ausweis eintragen.
- Haustierbesitzer sind verpflichtet ihre Tiere eindeutig kennzeichnen zu lassen. Neben dem Mikrochip ist auch eine Tätowierung als Kennzeichnung zugelassen. Beide Identifikationsmittel können von Ihrem Tierarzt angebracht werden.
- Wenn Sie nach Irland, das Vereinigte Königreich, Schweden oder ein Nicht-EU-Land reisen möchten, müssen Sie darüber hinaus weitere Anforderungen erfüllen. Viele Nicht-EU-Staaten verlangen eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung, die besagt, dass das vorgestellte Tier keine klinischen Anzeichen einer Tierseuche zeigt, nicht krankheitsverdächtig ist, sowie aus keinem tollwutgefährdeten Bezirk stammt. Diese amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigungen haben in der Regel nur eine sehr kurze Gültigkeitsdauer.
Besonders umfangreiche Bestimmungen für die Mitnahme von Hunden und Katzen haben nach wie vor Großbritannien und Irland, sowie Schweden. Hier müssen spezielle Formulare verwendet werden, die rechtzeitig von den zuständigen Behörden dieser Länder angefordert werden und dem Tierarzt zur Bestätigung der Impfungen und zum Erstellen der Gesundheitszeugnisse vorgelegt werden müssen.
Detailinformationen
Für den Transport von Heimtieren in der EU gelten folgende allgemeine Bestimmungen:
- Haustiere müssen gegen Tollwut geimpft sein und mit Hilfe eines Mikrochips oder einer Tätowierung eindeutig identifizierbar sein. Der Mikrochip muss der ISO-Norm 11984 und dem Anhang 1 der ISO-Norm 11785 entsprechen. Es gibt mehrere Organisationen, wo Sie die elektronische Identifizierungsnummer registrieren lassen können. Eine gute Registrierung hilft auch bei der Suche, falls Ihr Tier verloren gegangen oder weggelaufen ist.
- Der neue Europäische Heimtierausweis besteht aus 2 Teilen. Der vereinheitlichte Teil enthält Informationen über die allgemeinen Bestimmungen wie die Identität des Tieres und Informationen zu Impfungen, anderen Behandlungen oder medizinische Informationen. Der zweite Teil kann je nach Herausgeber unterschiedlich gestaltet werden.
- Haustiere, die jünger als 3 Monate sind, müssen nicht geimpft sein, aber der Besitzer muss nachweisen können, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren wurde, und nicht mit Tieren in Kontakt gekommen ist, die mit Tollwut infiziert sein können. Ihr Tierarzt kann Sie beraten, wie Sie das erforderliche Dokument erhalten. Das Tier kann auch in Begleitung seiner Mutter einreisen, wenn es von dieser noch abhängig ist. Jedes Mitgliedsland hat aber das Recht, die Einreise eines Jungtieres zu verweigern, speziell die Einreise nach Frankreich, das Vereinigte Königreich, Irland oder Schweden kann sich schwierig bis unmöglich gestalten.
- Die oben aufgeführten Bestimmungen gelten auch für Reisen mit dem Haustier in andere Länder, sofern die Tollwutsituation mit den EU-Ländern identisch ist. Momentan sind dies folgenden Länder: Norwegen, Schweiz, Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und die Vatikanstadt.
- Besondere Auflagen für den internationalen Transport:
- Für Reisen nach Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich gibt es besondere Anforderungen, die für die Einreise des Heimtiers erfüllt werden müssen, speziell der Bluttest zum Nachweis der erfolgreichen Tollwutimpfung.
- Dieser Test muss entsprechend der internationalen Bestimmungen innerhalb einer bestimmten Frist gemacht werden. Für Irland und das Verreinigte Königreich heißt das, 6 Monate vor Reiseantritt, für Schweden 4 Monate vor Reiseantritt.
- Jungtiere können in diese Länder nur einreisen, wenn sie alle oben genannten Anforderungen erfüllen. In der Praxis bedeutet das, dass die Einreise in diese Länder mit Tieren, die jünger als 8 bis 10 Monate sind, unmöglich ist.
- Bis 3. Januar 2009 können alle Mitgliedsstaaten der EU zusätzliche Bestimmungen für die Bandwurm- und Zeckenbehandlung des Haustieres aufstellen. Dies ist für folgende Länder der Fall: Irland, Vereinigtes Königreich, Malta, Schweden, Norwegen und Finnland.
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5. Reisen mit Haustier aus Drittländern in ein EU-Land
Für die Einreise mit Hunden und Katzen aus Drittländern in ein EU-Mitgliedsland gelten mehr oder weniger die gleichen Bestimmungen.
- Bei Einreise aus Norwegen, der Schweiz, Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Vatikanstadt in ein EU-Land gelten die gleichen Bestimmung, wie bei Reisen zwischen Mitgliedsstaaten.
- Wenn ein Hund oder eine Katze aus einem Land einreist, wo es Tollwut gibt, ist ein Bluttest zum Nachweis, dass das Tier nicht infiziert ist, verpflichtend. Der Test muss mindestens 3 Monate vor Einreise gemacht worden sein und muss – unter der Voraussetzung, dass das Tier danach jährlich geimpft wurde – nur einmal durchgeführt werden.
- Für Hunde und Katzen aus Tollwutländern, die nach Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich einreisen, ist eine 6-monatige Quarantäne unumgänglich.
- Bei Reisen von Tieren aus EU-Ländern in Tollwutländer, muss der Bluttest vor Ausreise durchgeführt werden, damit sichergestellt ist, dass der Test rechtzeitig vor Wiedereinreise durchgeführt wurde.
Die vollständige Vereinheitlichung dieser Bestimmungen, auch für Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich, wird erneut im Jahr 2008 in Erwägung gezogen. Die genannten Länder möchten erst sicher sein, dass sie mit diesen neuen Bestimmungen gegen Tollwut geschützt sind.
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6. Verschiedene Informationen zu Reisen innerhalb der EU
Was passiert, wenn die Reisedokumente nicht in Ordnung sind?
Wenn Sie die erforderlichen Papiere für Ihr Haustier nicht mitführen, kann der Zoll Ihr Haustier in Gewahrsam zu nehmen
Die Konsequenzen können sein:
1. Das Tier wird in Quarantäne gehalten, solange bis sichergestellt ist, das die Gesundheitsanforderung des Einreiselandes erfüllt sind.
2. Das Tier wird ins Ursprungsland zurückgeschickt.
Im schlimmsten Fall – wenn weder Quarantäne noch Rücktransport des Tieres in Frage kommen – kann das Tier eingeschläfert werden. Die Kosten hierfür werden dem Besitzer des Tieres in Rechnung gestellt.
Was ist mit dem alten Pass / dem Impfausweis?
Der Europäische Heimtierausweis ist für jedes Haustier vorgeschrieben, das in ein anderes Land reist. Der Tierarzt kann die noch gültigen Impfungen aus dem alten Impfbuch in den neuen Ausweis übertragen. Es wird empfohlen, das alte Impfbuch bzw. den alten Ausweis aufzuheben.
Tiere, die zu kommerziellen Zwecken gehalten werden
Für den internationalen Transport von zu kommerziellen Zwecken gehaltenen Hunden und Katzen bestehen bereits vereinheitlichte Regelungen und Anforderungen (Richtlinie 92/65/EEG). Die Anforderungen für zu privaten Zwecken gehaltene und zu kommerziellen Zwecken gehaltenen Tiere sind fast identisch. Zum Beispiel ist die Tollwutimpfung für beide Gruppen vorgeschrieben. Die Bestimmung, dass das Tier das Gesundheitszeugnis von einem dafür zugelassenen Tierarzt benötigt, existiert immer noch. Im neuen Europäischen Heimtierausweis kann der Tierarzt alle erforderlichen Eintragungen vornehmen.
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7. Ein-/Ausreisen mit dem Haustier nach/aus dem UK
Die Reiserichtlinie für Haustiere Pet Travel Scheme (PETS) ist am 28. Februar 2000 in Kraft getreten. Diese Richtlinie sieht vor, dass Katzen und Hunde unter bestimmten Bedingungen in das Vereinigte Königreich einreisen können, ohne dass sie unter Quarantäne gestellt werden. Die vollständigen Informationen finden Sie auf der Webseite der britischen Botschaft http://www.britischebotschaft.de/de/embassy/agriculture/pets.htm .
Die allgemeinen Bestimmungen der PETS-Richtlinie:
- Die Richtlinie gilt nur für Katzen und Hunde.
- Die Einreise ist beschränkt auf Tiere, die aus Ländern oder Gebieten kommen, die auf der Webseite der britischen Botschaft aufgelistet sind.
- Die Einreise ist nur auf bestimmten See-, Luft- oder Eisenbahnrouten möglich.
Hauskatzen und Hunde können im Rahmen der PETS-Richtlinie nur unter Einhaltung bestimmter Vorschriften in das Vereinigte Königreiche einreisen. Sie müssen:
1. mit einem Mikrochip mit unveränderlicher Registrierungsnummer versehen sein;
2. gegen Tollwut mit einem zugelassenen Impfstoff geimpft sein (und die entsprechenden Auffrischungsimpfungen im den erforderlichen Zeitabständen erhalten haben) , die Impfung muss in einem der zur Einreise qualifizierten Länder erfolgt sein (siehe Webseite).
3. den Bluttest bei einem Labor durchgeführt haben, das vom British Department for Environment, Food and Rural Affairs (DEFRA, früher MAFF) dafür zugelassen ist, und nachweisen, dass die Impfung erfolgreich war.
4. mindestens 6 Monate vor Einreise den Bluttest durchgeführt haben.
5. ein Gesundheitszeugnis über die Einhaltung der o.g. Bestimmungen mit sich führen, bestätigt von einem hierzu autorisierten Tierarzt.
6. gegen Bandwürmer und Zecken behandelt sein, um dem Risiko vorzubeugen, dass diese in das vereinigte Königreich eingeschleppt werden. Diese Behandlung muss 24 bis 48 Stunden vor Einreise erfolgen und vom Tierarzt schriftlich bescheinigt werden.
Weitere Informationen und aktuelle Nachrichten finden Sie auch auf der Webseite http://www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm .
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8. Informationen zu Rassen je Land
Niederlande:
Pit-Bullterrier und deren Kreuzungen dürfen nicht eingeführt werden. Für die Mitnahme eines American Staffordshire-Terriers benötigt man einen Stammbaum.
Belgien:
Im Landkreis Quaregnon sind Rottweiler nicht erwünscht. Sie müssen einen Maulkorb tragen und sind an öffentlichen Orten wie Märkten, Festivals oder Sportereignissen nicht erlaubt..
Frankreich:
Die Einfuhr ist beschränkt auf 5 Tiere, die alter sind als 3 Monate. Frankreich untersagt die Einreise von so genannten Kampfhunden der 1. Kategorie. Hierzu zählen Hunde, die aufgrund ihrer Körpermerkmale den Rassehunden Pitbulls, Staffordshire, Boerbulls und Tosa zuzuordnen sind und in keinem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.
2. Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der 1. Kategorie sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen ist. Hunde, die auf Grund ihrer körperlichen Merkmale dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind, gehören ebenso zur 2. Kategorie, benötigen aber kein Stammbuch. Hunde der 2. Kategorie müssen an öffentlichen Plätzen, Straßen und in öffentlichen Verkehrsmittel von einem Volljährigen geführt werden sowie Maulkorb und Leine tragen.
Spanien, Portugal und Italien:
In allen drei Ländern gibt es Listen mit Rassen, die als potentiell gefährlich eingestuft werden. Wenn ihr Hund zu diesen Rassen gehört oder eine Kreuzung mit diesen Rassen ist, gilt Maulkorb- und Leinenpflicht an allen öffentlichen Orten. Mehr Informationen erhalten Sie bei den Botschaften der drei Länder in ihrem Heimatland.
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9. Haustierfreundliche Strände
Spanien:
Offiziell sind Hunde an allen Stränden in Spanien nicht erlaubt. In der Praxis ist uns aufgefallen, das die Einheimischen diese Regeln an ruhigen Stränden oder ausserhalb der Hochsaison nicht ganz so eng sehen, zumindest solange Sie andere Leute nicht stören und nicht an die beliebten und belebten Strände gehen. Wenn Sie Spanier mit ihren Hunden an einem bestimmten Strand oder Strandabschnitt sehen, probieren Sie es dort. Aber nochmals: Es ist offiziell nicht erlaubt!
Italien:
An der Mehrzahl der italienischen Strände sind Haustiere nicht erlaubt. Aber wir kennen ein paar Ausnahmen:
Piombino (LI): Nahe des Schlachthofes in Montevento.
Spiaggia Lunga (LI): nur 100 Meter von der berühmten Cala Moresca.
Baratti (LI): ein kleiner Strand zwischen Perla del Golfo und Il Pozzino.
Canaletto Beach: ein kleiner Strand zwischen Villa Freschi und Villa Hermite.
Perelli (LI): ein 100 Meter langer Strand in Porto di Torre und Follonica.
Marina di Grosseto (GR): in Richtung Castiglione della Pescaia am zweiten Parkplatz auf der linken Seite befindet sich ein schöner sauberer Strand für Windsurfer und Hunde.
Frankreich:
In Frankreich gibt es keine einheitlichen Regelungen über Hunde am Strand, jede Stadt kann selbst entscheiden, ob sie Hunde am Strand erlauben oder nicht. An den meisten Stränden sind Hunde jedoch nicht zugelassen. Wir verfügen zur Zeit nicht über eine Liste hundefreundlicher Strände, hoffen aber, diese in Zukunft zusammenstellen zu können!
Falls Sie Informationen über hundefreundliche Strände haben, würden wir uns sehr darüber freuen. Wir sind für Ihre Hilfe sehr dankbar!
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